Das Versal-Eszett in der Rechtschreibung

Die bisherigen Rechtschreibregelungen (egal ob traditionell oder reformiert) gehen davon aus, dass es keinen Versalbuchstaben (Großbuchstaben) für das Eszett gibt. Bei Satz in Versalien oder Kapitälchen sehen sie deshalb den Ersatz durch Doppel-S vor, zum Beispiel in der Rostocker MASSMANNSTRASSE.

Wie hier auf Federwerk berichtet, wurde das Versal-Eszett im April 2008 in den internationalen Zeichensatz aufgenommen. Mancherorts wurde sogleich gemutmaßt, nun wäre eine erneute Rechtschreibreform vonnöten.

Aber selbst die Duden-Sprachberatung zeigt sich da pragmatisch, wie in ihrem Newsletter vom 22. August 2008 zu erfahren ist:

Die internationale Organisation für Normung (ISO) hat nun – in den internationalen Zeichensätzen ISO-10646 und Unicode 5.1 – ein Zeichen für das große Eszett festgeschrieben: eine wichtige Neuerung, besonders für Buch- und Zeitungsverlage, aber eine, die nicht Bestandteil der amtlichen Rechtschreibung ist. Allerdings darf mündigen Bürgerinnen und Bürgern im Einzelfall getrost die Entscheidung überlassen werden, ob sie das große Eszett etwa für die Schreibung ihres Namens nutzen oder nicht.

Wer solche Sprachtipps künftig frei Haus bekommen möchte, kann den Duden-Newsletter kostenlos abonnieren. Im Archiv findet man die alten Ausgaben zum Stöbern.

––––––––––

Verwandte Artikel:

Großbuchstabe für das Eszett
Wie scharf ist das Eszett?

5 Antworten zu “Das Versal-Eszett in der Rechtschreibung”

  1. Fehlerleser.de sagt:

    Leider wissen auch mündige Bürgerinnen und Bürger häufig nicht ganz genau, in welchen Fällen das Eszett – ob groß oder klein – korrekt zu verwenden wäre: http://www.fehlerleser.de/tag/eszett/

  2. Marik sagt:

    Guten Tag, Fehlerleser. Mit Ihrer Aufzählung von vermeintlichen Fehlern geht es Ihnen da leider auch nicht besser. Der »Schreibfehler vom Faß« zum Beispiel ist keiner, die Schreibung folgt lediglich der vorreformierten Rechtschreibung. Dasselbe gilt für das Beispiel »Ente kroß …«. Diese Entscheidung steht jedem Schreiber frei, wenn er nicht in einer staatlichen Schule oder Behörde tätig ist.

    Außerdem: Es gibt auch kein »scharfes ß«, sondern bestenfalls ein »scharfes s«, das nach bestimmten Regeln in der Rechtschreibung mit [ß] wiedergegeben wird, wie Sie in diesem Artikel nachlesen können.

  3. Fehlerleser.de sagt:

    Oh, vielen Dank für die nette Erläuterung.
    Ein “scharfes ß” ist natürlich quatsch, danke für den Hinweis.

    :-)

    Da können also Eltern, die von Ihrem schulpflichtigen Nachwuchs falscher Rechtschreibung bezichtigt werden, endlich mal ganz zu Recht behaupten:
    “Ich darf das, weil ich älter bin als Du.”

  4. Marik sagt:

    Der Nachwuchs darf auch, nur eben nicht in der Schule. Damit werden Eltern und Nachwuchs leben müssen, dass es Texte in alter und in neuer Rechtschreibung gibt. Sogar bei einigen renommierten Verlagen erscheint Belletristik ja weiterhin in alter (vorreformierter) Rechtschreibung. Wichtiger finde ich, dass man einigermaßen konsequent entweder die eine oder die andere Rechtschreibung benutzt. Ein weites Feld für Fehlerleser!

  5. Fehlerleser.de sagt:

    Wie wahr … :-)

Einen Kommentar schreiben