Eigennamen und Rechtschreibung (Teil 1)
Veröffentlicht: 19. November 2008 Einsortiert unter: Rechtschreibung | Tags: amtliche Schreibung, Eigenname, geografische Namen, Orthografie, Personenname, Rechtschreibung, StAGN 1 Kommentar »Die Möwen können wir ruhig alle Emma nennen. Aber sonst ist man mit Eigennamen besser eigen. Manche Person legt Wert auf eine bestimmte Aussprache: Angela M. wird auf der ersten Silbe betont; Charlotte R. übt jeweils mit Moderator und Publikum. Und auch bei der Schreibung kommt’s drauf an: Meyer mit Ypsilon? Schmidt mit DeTe? Die falsche Schreibung kann im Zweifel ein K.-o.-Kriterium für einen Text sein.
Bei Eigennamen haben die Rechtschreibregeln eher den Charakter von Faustregeln: Sie gelten häufig, aber mit vielen Ausnahmen. Das betrifft Namen von Institutionen, Vereinigungen, Firmen und Marken ebenso wie Titel von Zeitungen und Zeitschriften oder Fernsehsendungen, geografische Namen oder Namen von Straßen oder Plätzen.
In der »Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung« (» PDF) von 2006 finden sich daher wiederholt ergänzende Hinweise wie dieser:
Für Eigennamen (Vornamen, Familiennamen, geografische Eigennamen und dergleichen) gelten im Allgemeinen amtliche Schreibungen. Diese entsprechen nicht immer den folgenden Regeln. [In: A Laut-Buchstaben-Zuordnungen, Vorbemerkungen, 3.2]
Für die hier gemeinten »amtlichen Schreibungen« ist nicht die »amtliche Rechtschreibung« (und auch nicht Duden oder Wahrig) zuständig, sondern:
- Amtliche Einträge für Personennamen enthalten die örtlichen Personenstandsbücher (ab 2009 Personenregister) beim Standesamt, die sogar amtlichen Hör- und Tippfehlern Gültigkeit verleihen.
- Amtlich sind Firmen- und Markennamen, wenn sie ins Handelsregister bzw. ins Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingetragen sind.
- Für die Standardisierung geografischer Namen ist im deutschsprachigen Raum der Ständige Ausschuss für geographische Namen (StAGN) zuständig.
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Zum Weiterlesen:
Eigennamen und Rechtschreibung Teil 1 | Teil 2 | Teil 3 | Teil 4



[...] oder Unternehmensnamen – bei denen die Rechtschreibung ja oft außer Kraft gesetzt ist. (Zur Rechtschreibung von Eigennamen vgl. hier im Federwerk.) Hinzu kommt: Diese Fehler bemerkt auch ein ansonsten rechtschreibschwacher [...]