Eigennamen und Rechtschreibung (Teil 3)
Veröffentlicht: 25. November 2008 Einsortiert unter: Rechtschreibung | Tags: amtliche Schreibung, Bindestrich, Getrennt- und Zusammenschreibung, Mecklenburg, Rechtschreibung, Schreibung von Eigennamen 2 Kommentare »Gelten Rechtschreibregeln auch für Eigennamen? Im Prinzip ja, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes festgeschrieben ist (vgl. Teil 1). Häufig ist das inzwischen auch in der Getrennt- und Zusammenschreibung und besonders beim Bindestrichgebrauch der Fall.
Schreibungen mit Bindestrich
[…] Die Schreibung mit Bindestrich bei Eigennamen entspricht nicht immer den folgenden Regeln, so dass nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Zusammensetzungen aus Eigennamen und Substantiv zur Benennung von Schulen, Universitäten, Betrieben, Firmen und ähnlichen Institutionen werden so geschrieben, wie sie amtlich festgelegt sind. [In: Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung, C Schreibung mit Bindestrich, Vorbemerkungen, 2]
Nach den »Faustregeln« (§§ 46–52 des Regelwerkes) schreibt man: Eva-Maria, Herr Müller-Lüdenscheid, Graal-Müritz, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Thomas-Müntzer-Platz, Ingeborg-Bachmann-Preis.
Daneben gelten die amtlichen Einträge (vgl. Teil 1) mit abweichenden Bindestrichschreibungen, zum Beispiel: Robert Koch-Institut, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Hierher gehören auch die Schreibungen ganz ohne Bindestriche, die (leider?) immer beliebter werden: Störtebeker Festspiele Ralswiek, Kempinski Grand Hotel Heiligendamm, Meyer Werft GmbH. Fast alle Verlage schreiben sich so: Suhrkamp Verlag, Wallstein Verlag (daneben: Aufbau-Verlag, aber: Aufbau Taschenbuch Verlag). Manche dieser Getrenntschreibungen sind auch schon historisch: Kirch Rosin, Raben Steinfeld.
______________
Zum Weiterlesen:
Eigennamen und Rechtschreibung Teil 1 | Teil 2 | Teil 3 | Teil 4



[...] Zur Rechtschreibung von Eigennamen. [...]
Das »Kempinski Grand Hotel Heiligendamm« heißt ab Februar 2009 nur noch »Grand Hotel Heiligendamm«.