Eigennamen und Rechtschreibung (Teil 4)

Für Eigennamen gelten in allen Bereichen der Rechtschreibung (vgl. Teil 1, 2, 3) die Regeln nur, sofern im Einzelfall nichts anderes festgelegt ist.

Groß- und Kleinschreibung

Faustregel: Bestandteile von Eigennamen werden mit Ausnahme von Artikeln, Präpositionen und Konjunktionen großgeschrieben: Carl von Ossietzky, Unter den Linden, Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren.

E2: In einigen der oben genannten Namengruppen kann die Schreibung im Einzelfall abweichend festgelegt sein […] [In: Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung, D Groß- und Kleinschreibung, 2.3 Eigennamen …, E2]

Auch hier gilt es also, im Zweifelsfalle die genaue Schreibung zu recherchieren: Das Spektrum reicht von Kleinschreibung (taz, konkret, heute) über Binnengroßschreibungen (EuroSpeedway Lausitz, OstseeJazz) bis zu Versalschreibungen (AIDA Cruises).

Mitunter werden Moden bis über die Schmerzgrenze strapaziert, ohne dass dies einen Vorteil (für die Lesbarkeit, grafische Gestaltung oder wenigstens für die Werbung) hat. Das führt zu Schreibungen wie: NaturErlebnisZentrum Müritzeum, DanGastQuellbad in Dangast, NaturThermeTemplin …

Als Schreiber orientiert man sich am besten daran, wie der Namensträger selbst schreibt. Gibt es auch dort Unentschiedenheit, wurde mal wieder an Text und Lektorat gespart.

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Zum Weiterlesen:

Eigennamen und Rechtschreibung Teil 1 | Teil 2 | Teil 3 | Teil 4


5 Kommentare on “Eigennamen und Rechtschreibung (Teil 4)”

  1. Hansjürgen Mattausch sagt:

    Wie kürze ich nun meinen Namen ab:
    1.) Hj.Mattausch
    2.) H. Mattausch
    Hilfe

  2. Marik sagt:

    Das legt die Rechtschreibung nicht fest. Üblich ist es heute, nur den ersten Buchstaben jedes Namensteils zu benutzen, wenn man für Autorenangaben, Klingelschild, Unterschrift und Ähnliches abkürzt.

    Bei der ungewöhnlichen Zusammenschreibung Ihres Vornamens also:
    Hansjürgen > H. Mattausch

    Namensvettern würden so schreiben: Hans Jürgen > H. J., Hans-Jürgen > H.-J.

    Früher hat man auch andere Abkürzungsmuster benutzt, vgl. zum Beispiel: Joh. Chr. Adelung.

  3. Karin Hass sagt:

    Guten Tag,
    für meinen neuen Reisepass hat die Passbehörde meinen Nachnamen wie folgt ins Formular aufgenommen. HAß. Ich bat die Beamtin, entweder Haß zu schreiben oder HASS, was sie ablehnte. Urkundlich steht Haß in den Akten.
    Bei der Einreise nach Japan hatte ich Probleme. Das Einreiseformular musste in großen Druckbuchstaben ausgefüllt werden, also HASS. Prompt gab es Schwierigkeiten, weil die Buchstaben nicht identisch waren mit dem HAß im Pass. Dies wollte ich klar regeln mit dem neuen Ausweis. Leider klappte das nicht.
    Was kann ich tun?
    Dank für Ihre Mühe!
    Mit freundlichem Gruß
    Karin Hass

  4. Hallo,

    ich würde immer bei der Form bleiben, die im Pass steht – in Ihrem Fall also beim Eszett. Eigennamen werden ja selbst dann buchstabengenau geschrieben, wenn ein Standesbeamter einen Fehler eingebaut hat.

    Das Eszett ersetzte man früher, wenn es zum Beispiel auf einer Schreibmaschine nicht vorhanden war oder der Großbuchstabe für Eszett fehlte. Inzwischen gibt es den aber auch:

    http://federwerk.de/2008/08/22/das-versal-eszett-in-der-rechtschreibung/

    • Karin Hass sagt:

      Hallo, Frau Kümmel,
      danke für die schnelle Nachricht. Nun bin ich gut informiert.

      Freundlichen Gruß
      Karin Hass


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