Die 2008 aufgelegte »Bildungsprämie« (vgl. hier im Federwerk) zur Förderung beruflicher Weiterbildung wurde zum 1. Januar 2010 deutlich aufgestockt. Sie ist zwar keineswegs eine Prämie, aber ein willkommener Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung. Er beträgt die Hälfte der Kursgebühren bis zu maximal 500 Euro (bisher maximal 154 Euro). Voraussetzung ist neben Erwerbstätigkeit (angestellt oder sebstständig) eine Beratung. Details der aktuellen Regelung sind unter Bildungspraemie.info veröffentlicht.
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