Firmennamen und Gesellschaftsform

Es ist eine Frage der Qualitätssicherung für Unternehmenstexte: Wie ist der Name des Unternehmens zu verwenden und welche grammatische Form soll einheitlich genutzt werden? #

Es gibt ein paar sprachliche und formale Fragen in der Unternehmens­kommunikation, die zuverlässig zu Diskussionen zwischen Rechts- und Sprachkundigen führen. Bei der Gewinn-und-Verlust-Rechnung setzen Erstere mitunter die Gewinn- und Verlustrechnung durch. Beim Unternehmensnamen betonen Jurist:innen die Rechtsform (AG, GmbH, KG, OHG) als Zusatz häufig besonders – abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch.

Sprachliche Empfehlung

Der Duden ist zwar kein Gesetzgeber in Sachen Sprache, aber oft ein guter Ratgeber. Im Band 9 (»Gutes und richtiges Deutsch«) heißt es unter dem Stichwort »Abkürzungen und Kurzwörter« (Punkt 6.1):

Treten Abkürzungen wie AG, GmbH, KG, e. V. in einer Firmenbezeichnung o. Ä. auf, handelt es sich gewöhnlich um Appositionen [Zusätze, MK]. Genus [das Geschlecht, MK] und Numerus [Einzahl/Mehrzahl, MK] der Firmenbezeichnung richten sich dann nicht nach der Apposition, sondern nach dem Zweitglied der Firmenbezeichnung, z. B.: An das Euro-Kreditinstitut AG (Zweitglied: das Institut) und nicht: An die Euro-Kreditinstitut AG mit falschem Bezug auf AG (die Aktiengesellschaft). Liegt jedoch der Nachdruck auf der betreffenden Gesellschaftsform (AG, GmbH usw.), dann richten sich Genus und Numerus des Firmennamens nach dieser; sie sollte dann ausgeschrieben werden: An die Aktiengesellschaft Hüttenwerk Oberhausen; die Produktion der Dichtungsring-Gesellschaft mbH.
© Duden – Richtiges und gutes Deutsch, 7. Aufl. Mannheim 2011 [Zusätze in Klammern von mir]

Ähnlich steht es unter dem Stichwort »Kongruenz« (Punkt 1.2.8).

Fallbeispiele

Es wird empfohlen, Artikel und Zahl nach dem Grundwort des Firmennamens zu richten und nicht nach dem Zusatz. Für Stadtwerke Musterstadt AG hieße das zum Beispiel:

  • Die Stadtwerke Musterstadt AG versorgen Privat- und Geschäftskunden. Die Mehrzahl (Plural) richtet sich nach Stadtwerke, während AG eine nachgestellte Apposition ist.
  • Die Stadtwerke Musterstadt übernehmen in diesem Jahr alle Auszubildenden. Der Name ist ohne Zusatz der Gesellschaftsform gebraucht; das Verb richtet sich nach Stadtwerke und steht in der Mehrzahl.
  • Möglich, aber nicht empfohlen: Die Stadtwerke Musterstadt Aktiengesellschaft versorgt Privat- und Geschäftskunden. Wenn Aktiengesellschaft besonders betont werden soll (und ausgeschrieben wird), kann sich das Verb nach Aktiengesellschaft richten und in der Einzahl (Singular) stehen.

Als zusätzliches Argument für die Empfehlung (hier: Stadtwerke im Plural) ließe sich anführen: Die meisten Firmennamen sind sowohl mit der Angabe zur Gesellschaftsform als auch ohne diesen Zusatz im Gebrauch. Auch deshalb halte ich es für besser, den Artikel für das grammatische Geschlecht (Genus) und die Zahl (Numerus) nach dem Grundwort des Namens zu richten. Zu überlegen ist außerdem, ob der Name in der Belegschaft und den unterschiedlichen Bezugsgruppen bereits in einer bestimmten Form üblich und etabliert ist.

Beispiele für den Artikelgebrauch:

  • Das Aus- und Fortbildungszentrum Hamburg GmbH (oder ohne Zusatz: das AFZ) liegt an der Alster. Der Artikel richtet sich nach dem Grundwort bzw. Zweitglied des Firmennamens Zentrum, nicht nach GmbH.
  • Der Rowohlt Verlag GmbH (ohne Zusatz: der Rowohlt Verlag) hat seinen Firmensitz in Reinbek. Der Artikel richtet sich nach Verlag, nicht nach GmbH.

In diesen Beispielen dagegen ist die Gesellschaftsform gleichzeitig das Grundwort:

  • die Nordwasser AG (AG ist das Grundwort)
  • die Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG (Genossenschaft ist das Grundwort)
  • die WIMU Wohnungsgenossenschaft mbH (Grundwort ist Genossenschaft; kurz auch: die WIMU [Wohnen in Musterstadt])

Fazit

Für ein Unternehmen sollte jeweils eine einheitliche Entscheidung getroffen werden, wie der Name des Unternehmens (Artikel, Einzahl/Mehrzahl, Abkürzungen, Schreibung*) gebraucht wird. Die Entscheidung kann in entsprechenden Dokumenten (Leitfaden Unternehmenssprache, Corporate Language, Corporate Wording o. Ä.) festgehalten werden.

* Firmennamen sind Eigennamen, sie müssen also der amtlichen Rechtschreibung nicht folgen. Ihre Schreibung richtet sich nach dem Eintrag im Handelsregister.


Im Lektorat für Unternehmenskommunikation und Werbung achte ich auf die konsistente Beachtung Ihrer Hausregeln und unterstütze Sie bei der Erarbeitung von Leitfäden für die Unternehmenssprache (Corporate Wording, Corporate Language).


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Marion Kümmel ist Federwerkerin und freie Lektorin. Seit 2001 übernimmt sie Textdienstleistungen für Publikumsverlage, Agenturen, Unternehmen und Autor:innen. Sie redigiert Sachbücher und Fachtexte, wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie Texte aus Unternehmenskommunikation und Werbung. Auf der Website des Lektorats erfahren Sie mehr.

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