Murphys Gesetz fürs Lektorat

[Aktualisierung: 5. April 2021]

Alles, was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen, sagt Murphy’s Law. Als Anwendung desselben fürs Lektorat formulierte John Bangsund, ein australischer Lektor, Muphry’s Law. Im Newsletter der Society of Editors schrieb er 1992:

(a) if you write anything criticizing editing or proofreading, there will be a fault of some kind in what you have written;

(b) if an author thanks you in a book for your editing or proofreading, there will be mistakes in the book;

(c) the stronger the sentiment expressed in (a) and (b), the greater the fault;

(d) any book devoted to editing or style will be internally inconsistent.

Das Gesetz kursiert in zahlreichen Versionen mit ebenso vielen verschiedenen Urheber:innen; zum Urvater wurde sogar Ambrose Bierce berufen. Eine griffige Kurzform stammt von der amerikanischen Lexikografin Erin McKean (2001):

Jede Korrektur der Rede oder Schreibe anderer weist selbst mindestens einen Fehler in Grammatik, Orthografie oder Typografie auf.


Zum Weiterlesen:

Marion Kümmel ist Federwerkerin und freie Lektorin. Seit 2001 übernimmt sie Textdienstleistungen für Publikumsverlage, Agenturen, Unternehmen und Autor:innen. Sie redigiert Sachbücher und Fachtexte, wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie Texte aus Unternehmenskommunikation und Werbung. Auf der Website des Lektorats erfahren Sie mehr.

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