Die Spracherkennung war Zeuge

»Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen«, erfuhr ein Augsburger kürzlich aus der Anklageschrift.

Wie das passieren konnte? Nicht die Schreibkraft, die Technik war’s, wie die Augsburger Allgemeine berichtet:

So hatte ein Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft die Anklage mittels eines Spracherkennungsprogramms diktiert, welches das Gesagte sofort in Schrift umsetzt. Dabei hatte der Computer auch jenen inkriminierenden Begriff aufgeschrieben, was der Jurist, als er es bemerkte, flugs löschte.

Doch was der Staatsanwalt übersah, sein Computer hatte bereits die erste Version abgespeichert. Genau diese wurde, ohne das[s] es dort jemandem auffiel, dem Angeklagten zugeschickt.

Wovon diese Geschichte Zeugnis ablegt, darüber wird auf lawblog.de munter spekuliert.

Ach ja: Der Angeklagte musste sich heute wegen des Vorwurfs vor Gericht verantworten, er habe versucht, griechische Landschildkröten illegal einzuführen.


Ein Kommentar on “Die Spracherkennung war Zeuge”

  1. Marik sagt:

    Etwas realistischer liest sich die Geschichte in der Spiegel-Version, die ohne den Umweg über die Spracherkennungssoftware auskommt:
    http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,577178,00.html


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