Abkürzungen im Plural: AGB und KMU

Abkürzungen und Kurzwörter erhalten meist keine Deklinationsendungen, weil Kasus (Fall) und Numerus (Zahl) schon durch Artikel oder Satzzusammenhang deutlich werden. Auch das -s im Plural (Mehrzahl) ist deshalb häufig entbehrlich: Für Lkw (seltener: Lkws) gilt Überholverbot. Nur bei femininen Abkürzungen sollte man das -s schreiben, weil sonst eine Verwechslung mit dem Singular (Einzahl) möglich ist: die AGs, die GmbHs, die THs.

Anders liegt der Fall bei AGB und KMU. Beide stehen schon für die Mehrzahl:

KMU – kleine und mittlere Unternehmen
AGB – allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Abkürzungen AGB und KMU erhalten daher nie (nie!) eine Endung:

Fast zwei Drittel der abhängig Beschäftigten sind in KMU tätig.
Die Zahlungsbedingungen können Unternehmer in ihren AGB regeln.

Gibt es eigentlich noch mehr Abkürzungen für Pluralformen, die für überflüssige Endungen anfällig sind?
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