Abkürzungen und Kurzwörter erhalten meist keine Deklinationsendungen, weil Kasus (Fall) und Numerus (Zahl) schon durch Artikel oder Satzzusammenhang deutlich werden. Auch das -s im Plural (Mehrzahl) ist deshalb häufig entbehrlich: Für Lkw (seltener: Lkws) gilt Überholverbot. Nur bei femininen Abkürzungen sollte man das -s schreiben, weil sonst eine Verwechslung mit dem Singular (Einzahl) möglich ist: die AGs, die GmbHs, die THs.
Anders liegt der Fall bei AGB und KMU. Beide stehen schon für die Mehrzahl:
KMU – kleine und mittlere Unternehmen
AGB – allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Abkürzungen AGB und KMU erhalten daher keine Endung:
Fast zwei Drittel der abhängig Beschäftigten sind in KMU tätig.
Die Zahlungsbedingungen können Unternehmer in ihren AGB regeln.
Nachtrag (September 2014): Bei KMU scheint sich das KMU als Nebenform zu etablieren. Siehe dazu den neueren Beitrag: KMU – Einzahl oder Mehrzahl?
Nie ein “s” bei Mehrzahl, wie z. B. Lkws. Es gibt keine Lastkraftwagen s oder Arbeitsgemeinschaften s!
Genitiv und Plural von Abkürzungen bleiben ohne Endung oder werden mit -s gebildet. Das ist unabhängig davon, wie die Vollform des Wortes lautet. Sie können also schreiben (und sprechen):
– der Lkw (Einzahl), die Lkws (Plural) oder der Lkw (Einzahl), die Lkw (Plural);
– die AG (Einzahl), die AGs (Plural).
Bei weiblichen Abkürzungen (AG, GmbH, CD) wird das -s empfohlen, weil sonst nicht zu erkennen ist, ob Einzahl oder Mehrzahl gemeint ist.
Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auch im Online-Duden:
https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Beugung-von-Abkurzungen
Nur doof dass AGBs im Duden steht …
Im aktuellen Duden Rechtschreibung (28. Auflage, Berlin 2020) steht wie bisher nur:
AGB, die; – = allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Online-Duden führt *AGBs inzwischen (leider) als seltene Nebenform an.