Geschütztes Leerzeichen: Bitte nicht trennen

[Aktualisierung: 27. Oktober 2021]

Ein sinnvoller Zeilenumbruch trägt zur Lesbarkeit eines Textes bei. Der Beitrag zeigt, wie Sie den Zeilenwechsel bereits in der Textverarbeitung optimieren und den Aufwand für spätere Korrekturen verringern können. #

Die Textverarbeitung am PC bricht Zeilen selbstständig um. Das Signal für einen möglichen Umbruch (Zeilenwechsel) ist das Leerzeichen – zusätzlich kann die automatische Trennung (»Silbentrennung«) eingeschaltet werden. In den Zeilenwechsel sollten Schreibende innerhalb eines Absatzes möglichst nicht eingreifen. Nur Absätze (Absatzmarke, Entertaste) werden manuell eingefügt.

Manchmal soll Zusammengehörendes jedoch trotz Leerzeichen nicht getrennt werden – weil Lesbarkeit oder Ästhetik des Textes darunter leiden würden. An diesen Stellen kann der Zeilenumbruch stets durch geschützte Leerzeichen unterbunden werden.

Besonders in wissenschaftlichen Texten kommen solche Fügungen häufig vor. Sie ersparen sich oder der Redaktion einen guten Teil der Nacharbeit bei der Erstellung einer druckbaren Version des Textes, wenn Sie von Anfang an mit geschützten Leerzeichen arbeiten.

Geschützte Leerzeichen fügen Sie mit diesen Tastenkombinationen ein:

Häufige Praxisfälle für das geschützte Leerzeichen

Im Schriftsatz gilt für viele Fügungen traditionell ein Trennverbot, das heute meist durch Festabstände mit Trennsperre realisiert wird. Seit der Ausgabe von 2011 fordert auch die DIN 5008, dass bestimmte Texteinheiten durch geschützte Leerzeichen zusammengehalten werden. Die folgende Aufzählung enthält typische Praxisfälle.

Ein geschütztes Leerzeichen (hier durch ° dargestellt) und Trennverbot gilt für:

  • Zahlen, die durch Leerzeichen gegliedert werden: Tel. 0381°1234567, 200°000 Einwohner
  • Firmennamen mit Rechtsformenzusatz: Stadtwerke°AG, Meyer°OHG
  • Abkürzungen mit Punkten: u.°Ä., z.°B., e.°V., u.°a.
  • Zeichen, die ein Wort vertreten, und Ziffern: §°149 StGB, §§°548°ff., 5°%
  • Fügungen aus einem Einzelbuchstaben, der als Abkürzung für ein Wort steht, und einer Ziffer: A°20 (Autobahn 20), 3°D (dreidimensional), 5°G (fünfte Generation des Mobilfunks), G°9 (Gymnalsialzeit von 9 Jahren), Ü°30 (über Dreißigjährige) usw. (Da die Kurzformen jedoch meist geläufiger sind als die Vollformen, werden sie zunehmend als feste Begriffe angesehen und ohne Abstand geschrieben: A20, 3D, 5G, G9, Ü30 usw.)
  • Abkürzungen und Ziffern: Abs.°3, S.°75°f.
  • Zahl und abgekürzte Einheit oder Währungszeichen: 15°EUR, 150°$, 120°km; ebenso: 05:30°Uhr, 9°Uhr
  • Teile der Datumsangabe: 8.°Oktober 2020 (notfalls nach dem Monatsnamen umbrechen)
  • Bezeichnungen, die eine Einheit bilden: DIN°A4, DIN°lang, DIN°5007
  • Gedankenstrich und Strich für »gegen« (Umbruch immer danach): Das Angebot°– so viel ist klar°– verdient eine genaue Prüfung. Das Rückspiel FC Hansa Rostock°– Arminia Bielefeld endete unentschieden.
  • In der Textverarbeitung gilt das nach DIN 5008 auch für den Streckenstrich (die Autobahn Lübeck°– Szczecin) und den Bis-Strich (1989°– 2004). Nach den Regeln für den Schriftsatz wird der Halbgeviertstrich in diesen Fällen ohne Abstand (kompress) gesetzt.
  • Initiale oder Titel und Familienname: E.°Olsen, Prof.°Dr.°Baumann
  • Genealogische Zeichen: Prof. Dieter Nerius, *°1935 in Dramburg (Pommern); Irmtraud Morgner (*°1933, †°1990)
  • Et-Zeichen (Und-Zeichen) in Firmennamen (Umbruch nur danach): Musikverlag Breitkopf°& Härtel

Der Einsatz von geschützten Leerzeichen darf jedoch auch nicht übertrieben werden. Wenn die zusammengehaltenen Einheiten zu lang werden, reißen sie »Löcher« in das Druckbild, weil Fügungen in die nächste Zeile gezwungen werden. Beipiele:

  • Quellenangaben für Gesetzestexte werden nicht insgesamt zusammengehalten, sondern nur jeweils die Gliederungseinheit und die zughörige Ziffer: §°2 Absatz°1 Satz°1 Nummer°3 UStG.
  • In langen Firmennamen sollten sinnvolle Einheiten gebildet werden: Sterntaler°& Bergmann°KG.
  • Das alphanumerisch geschriebene Datum darf nach dem Monatsnamen umbrochen werden: 1.°September 2021.

Geschützte Leerzeichen und Festabstände

Geschützte Leerzeichen sind in der Textverarbeitung genauso breit wie einfache Leerzeichen (Wortabstände). Sie sind Leerzeichen mit einer Trennsperre. Nur im Blocksatz sehen Sie einen Unterschied: Das geschützte Leerzeichen behält seine feste Breite, während andere Wortabstände vergrößert werden. Im professionellen Schriftsatz werden an diesen Positionen häufig kleinere Festabstände (meist ein Achtelgeviert) eingefügt.

Am besten setzt man geschützte Leerzeichen bereits in der Textverarbeitung immer (nicht nur in Randnähe) ein. Dafür spricht:

  • Im Blocksatz werden Wortabstände vergrößert. Geschützte Leerzeichen haben eine feste Breite und sorgen dafür, dass Zusammengehörendes nicht unschön auseinandergezogen wird.
  • Häufig bearbeiten Sie Texte mehrfach. Sie müssen dann nicht immer wieder darauf achten, dass keine ungewollten Umbrüche eintreten.
  • Wird der Text für eine Publikation weiterverarbeitet, weicht der Zeilenfall vom ursprünglichen Dokument ab. Sie vermeiden zusätzlichen Korrekturaufwand für die Druckversion, weil falsche Zeilenumbrüche von vornherein ausgeschlossen sind.
  • Sie bereiten den Ersatz von geschützten Leerzeichen durch Festabstände im professionellen Satz vor.

Wird das Lektorat eines Textes in einer Worddatei ausgeführt, sollten geschützte Leerzeichen konsequent verwendet werden, um die folgenden Arbeitsschritte (Layout, Schlusskorrektur) zu vereinfachen.


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Marion Kümmel ist Federwerkerin und freie Lektorin. Seit 2001 übernimmt sie Textdienstleistungen für Publikumsverlage, Agenturen, Unternehmen und Autor:innen. Sie redigiert Sachbücher und Fachtexte, wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie Texte aus Unternehmenskommunikation und Werbung. Auf der Website des Lektorats erfahren Sie mehr.

10 Kommentare

  1. Ich habe eine Frage, zu der ich keine passende Antwort finde. Vielleicht können Sie mir ja helfen.

    Wenn ich Wörter wie T-Shirt schreiben möchte, wird ja im Zeilenumbruch das T- vom Shirt getrennt. Das sieht im Text nicht schön aus. Gibt es eine Möglichkeit über Tastenkombination den Bindestrich so zu schreiben, dass das T- zum Shirt mit in die nächste Zeile rutscht, ähnlich wie beim geschützten Leerzeichen?

    Sonnige Grüße sendet
    Kerstin B.

  2. Ja, eine solche Möglichkeit gibt es: Fügen Sie einen »geschützten Bindestrich« ein. In Word finden Sie ihn über: Einfügen | Sonderzeichen | geschützter Trennstrich. Dort steht auch eine Tastenkombination für Ihr Betriebssystem.

    Wenn der erste Teil einer Zusammensetzung ein einzelner Buchstabe oder eine Ziffer ist, sollte man unbedingt den geschützten Bindestrich verwenden:

    T-Shirt, i-Punkt, 3-tägig, 16-jährig usw.

    Viele Grüße aus Rostock
    Marion Kümmel

    Siehe auch: https://federwerk.de/geschuetzter-bindestrich/

  3. Hallo Frau Kümmel,

    sollte zwischen 200°000 und Einwohner nicht auch ein geschütztes Leerzeichen stehen. Im Heft „Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung“, Sonderdruck von DIN 5008:2011 5. Auflage ist hier auch ein geschütztes Leerzeichen vorgegeben.

    Dadurch ergibt sich aber auch eine weitere Frage: Kommt das geschützte Leerzeichen (GLZ) auch vor, wenn vor dem Substantiv noch ein Adjektiv stehen würde?
    200(GLZ)000(GLZ)Autos -> 200(GLZ)000(GLZ)grüne Autos

    Leider findet sich dazu wenig Referenzmaterial im Netz oder im oben genannten Heft.

    Liebe Grüße aus Wien,
    Pascal Zotto

    1. Hallo, Herr Zotto,

      im obigen Beispiel ging es mir darum, dass ein (versehentlicher) Zeilenumbruch innerhalb der Zahl immer vermieden werden muss. Andere Entscheidungen hängen oft von der Position (Überschrift oder Fließtext) oder vom Layout (Satzbreite) ab und werden erst dann getroffen.

      Im Schriftsatz wird der Umbruch nur generell unterbunden, wenn der Zahl eine abgekürzte Einheit folgt (20°km, 150°cm, 30°ha) und insbesondere, wenn Zahl oder Einheit einstellig sind (3°Euro, 2°Erwachsene, 150°m, 30°€). Vgl. auch Duden Rechtschreibung unter »Festabstände«.

      Wenn Sie die DIN 5008 beachten wollen oder müssen (für Briefe, Berichte u. Ä.), können Sie den Umbruch auch in Ihrem Beispiel unterbinden. Für sinnvoll halte ich die Empfehlung nicht. Ich würde also setzen: 200°000 Autos, 200°000 grüne Autos.

      Viele Grüße nach Wien
      Marion Kümmel

      Nachtrag (Sept. 2020): In der DIN 5008 vom April 2020 lautet das Beispiel nun: 10°500 Einwohner. Wie im Schriftsatz soll also nur der Zeilenumbruch in der Zahl unterbunden werden.

  4. Hallo Frau Kümmel,

    ich verwende das von Ihnen beschriebene Leerzeichen immer zwischen Zahl und Einheit bei wissenschaftlichen Arbeiten.
    Ein Problem taucht bei min^-1 (hoch -1), also der schöneren Form von 1/min auf. Die Zahl und min^- bleiben in einer Zeile, aber die 1 rutscht manchmal in die nächste.

    Gibt es dafür eine Lösung?

    Beste Grüße aus Dresden
    Michel

    1. Für diesen Fall wäre ein geschütztes Minuszeichen bzw. ein geschützter Halbgeviertstrich nötig. Word bietet nur einen geschützten Bindestrich, der hier typografisch falsch wäre:

      https://federwerk.de/geschuetzter-bindestrich/

      Auf apfeltalk.de wird empfohlen, ein geschütztes Leerzeichen mit Nullbreite zu verwenden, wo die Trennung unerwünscht ist, hier also nach dem Minuszeichen:

      https://www.apfeltalk.de/community/threads/geschuezter-halbgeviertstrich-bei-word-einfuegen.549703/

  5. Hallo Frau Kümmel,

    ich befinde mich derzeit in einem Disput mit einer Kollegin und wir können keine Lösung finden, vielleicht könnten Sie uns erleuchten?
    Als Beispiel: „Dort haben Sie Zugriff auf 300 unabhängige Händler.“
    Alle Regeln besagen, ein geschütztes Leerzeichen kommt zwischen eine Zahl und eine Einheit, was „300“ und „Händler“ wäre. Wie sieht es aus mit einer Zahl und einem darauf folgenden Adjektiv? Wird in meinem Beispiel ein geschütztes Leerzeichen gesetzt oder nicht?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

    Liebe Grüße,
    Julia

    1. Hallo,

      mit »Einheit« sind in den Regeln für den Schriftsatz Maßeinheiten gemeint wie z. B. Meter, Kilogramm oder Grad. Zwischen einer Zahl und der Einheit steht ein geschütztes Leerzeichen, wenn die Einheit abgekürzt ist (300°m, 52°kg), schon bei ausgeschriebener Einheit muss kein geschütztes Leerzeichen stehen (300 Meter, 52 Kilogramm).

      Andere »Einheiten«, die ein geschütztes Leerzeichen erhalten, sind feste Fügungen/Begriffe, die so auch in Wörterbüchern oder Registern zu finden sind: SGB°V, DIN°lang usw.

      Zu Ihrem Beispiel: »Händler« ist keine (Maß-)Einheit und »300 Händler« auch keine feste Fügung, das heißt, hier könnte durch einen Zeilenumbruch getrennt werden.

      Besonders in einem (gedruckten) Werbetext kann es sinnvoll sein, die Trennung dennoch zu vermeiden. Dann müssten Sie nur darauf achten, dass Sie keine »Löcher« (zu große Zwischenräume) im Text verursachen, wenn Sie so eine lange Wortgruppe zusammenhalten wollen. Im Web sollte man auf geschützte Leerzeichen in diesem Fall verzichten.

      Siehe auch die Antwort auf die Frage von Herrn Zotto weiter oben.

      Beste Grüße
      MK

  6. Sehr geehrte Frau Kümmel,

    Können Sie mir mitteilen, wie man richtig schreibt:

    T100 ohne Abstand zwischen dem Buchstabe T und der Zahl 100 oder

    T 100 mit Abstand zwischen dem Buchstabe T und der Zahl 100 ?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Verständnis.

    Mit freundliche Grüssen

    Peter Meier
    CH-5200 Brugg AG
    Schweiz

    1. Sehr geehrter Herr Meier,

      besten Dank für die interessante Frage. Ich habe für Fügungen aus einem Einzelbuchstaben und einer Ziffer oben im Text eine Ergänzung eingefügt.

      In Ihrem Fall kommt es darauf an, wofür das T in T100 steht: Steht das T für ein abgekürztes Wort, ist eine Schreibung mit Abstand (geschütztes Leerzeichen in der Textverarbeitung, kleiner Festabstand im Schriftsatz) möglich. Ist das T keine Abkürzung oder ist T100 als Kurzform üblicher als die Vollform, können Sie ohne Abstand schreiben. Für einen Text bzw. die Handhabung in einem Unternehmen sollten Sie hier eine einheitliche Entscheidung treffen.

      Freundliche Grüße in die Schweiz
      Marion Kümmel

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