Faltmarken und Lochmarken auf Briefblättern nach DIN 5008

Faltmarken und Lochmarke

Nach den »Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung« vom April 2011 sollten in den Heftrand (linker Seitenrand) von Briefblättern zwei Faltmarken* und eine Lochmarke eingefügt werden. Die Faltmarken helfen dabei, das Briefblatt für Fensterbriefumschläge im Format DIN lang zu falten, wenn von Hand gefaltet und kuvertiert wird.

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Briefblatt ohne Aufdruck nach DIN 5008

[Aktualisierung: 24. April 2020]

Zeilenzählvorlage

Firmen und Behörden verwenden für ihre Geschäftsbriefe in der Regel Briefpapier, das in einem Grafikprogramm gestaltet wurde und die wichtigsten Anordnungsregeln der DIN 5008 (früher DIN 676) für die Gestaltung von Briefbögen berücksichtigt. Diese Vordrucke werden dann nach DIN 5008 beschriftet.

Privatpersonen können, zum Beispiel für Bewerbungen oder andere Briefe an Firmen und Behörden, einfach weißes Briefpapier nutzen. Damit die Briefe dennoch einen guten Eindruck machen, kann man sich an den »Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung« (DIN 5008, aktuelle Fassung vom März 2020) orientieren. Die DIN 5008 wird vom Deutschen Institut für Normung (DIN) herausgegeben und spricht Empfehlungen für die Text- und besonders Briefgestaltung in Deutschland aus. Weiterlesen →

Alphabetisches Sortieren von Namenslisten

Die alphabetische Sortierung von Personennamen ist für unterschiedliche Praxisfälle (Archive, Bibliothekskataloge, Bibliografien, Telefonverzeichnisse) geregelt. Wörterbücher und Lexika verfahren nach verlagseigenen Richtlinien, an denen man sich orientieren kann.

Für die Sortierung weniger umfangreicher Listen (z. B. Literaturverzeichnisse in wissenschaftlichen Arbeiten) können Sie den allgemeinen Empfehlungen folgen. Weiterlesen →

Aufzählungen: Groß- und Kleinschreibung und Interpunktion

[Aktualisierung: 14. August 2024]

Aufzaehlung

Aufzählungen sind ein typisches Gestaltungsmittel für Gebrauchstexte wie Sachbücher, Lehrbücher, Ratgeber, Wissenschaftstexte, Präsentationen, Protokolle und Berichte.

In der amtlichen Rechtschreibung ist die Interpunktion bei Aufzählungen im Fließtext geregelt. Aufzählungen, die mit Aufzählungszeichen versehen und zeilenweise abgesetzt sind, beschreibt das »Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung« (Stand 2024) dagegen nicht mehr. Die folgenden Überlegungen können helfen, praxistaugliche Entscheidungen zu treffen, wo Regelungen fehlen und Varianten möglich sind.

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