[Aktualisierung: 20. Dezember 2023]
Entsprechen die Genderzeichen (Sternchen, Doppelpunkt usw.) den Regeln der deutschen Rechtschreibung? Gehören sie überhaupt zur Rechtschreibung? Was sagt der Rechtschreibrat? #
Seit Jahren ist der Rat für deutsche Rechtschreibung mit unterschiedlichen Erwartungen konfrontiert, sich zum Gebrauch von Genderzeichen wie Gendersternchen, Doppelpunkt oder Gendergap zu positionieren. Die einen beharren darauf, dass als Fehler zu gelten habe, was nicht amtlich erlaubt ist. Andere hätten gern eine Empfehlung für eines der Zeichen, die im Schreibgebrauch immer häufiger vorkommen.
Das Dilemma
Häufig werden in der Öffentlichkeit zwei Fragen miteinander vermischt: Es geht zum einen um die Frage, ob gendersensibel geschrieben (und gesprochen) werden soll oder ob ohnehin immer alle »mitgemeint« sind. Das kann nicht im Rahmen der Rechtschreibregelung ausgehandelt werden und es bedarf keiner Regelung. Zum anderen geht es um die Frage, welche der Schreibvarianten ggf. zu bevorzugen wäre. Nur zu dieser Frage könnte die Rechtschreibung langfristig und auf der Basis des Schreibgebrauchs eine Empfehlung aussprechen.
Einordnung und Kompromiss
Seit 2016 hat sich der Rat für deutsche Rechtschreibung mehrfach zu Formen der geschlechtergerechten Schreibung geäußert (siehe Chronologie). Auf seiner Sitzung vom 14. Juli 2023 blieb er bei seiner Einschätzung, dass die Entwicklung in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen ist und daher weiterhin beobachtet werden soll. Auf der Sitzung vom 15. Dezember 2023 beschloss der Rechtschreibrat Erläuterungen und Begründungen zu der Entscheidung, die Genderzeichen (Sternchen, Doppelpunkt usw.) nicht in die amtliche Rechtschreibung aufzunehmen.
Neu ist, dass der Rechtschreibrat die Genderzeichen nun als Sonderzeichen einordnet, die nicht zum Kernbestand der deutschen Rechtschreibung gehören. Das entspricht der Tradition der Rechtschreibregelung, die sich seit jeher und aus Gründen nur auf die Wortschreibung in Buchstaben und die Interpunktionszeichen bezieht. Begriffs- und Sonderzeichen (Paragrafzeichen, Prozentzeichen, Und-Zeichen, Ziffern usw.) haben spezielle und eingeschränkte Verwendungsbereiche mit eigenen Konventionen.
Neu ist auch, dass die amtliche Rechtschreibung einen ergänzenden Abschnitt zu Sonderzeichen erhält, aber keine Regelung. Dieser Kompromiss scheint insgesamt elegant und tragfähig. So kann die Entwicklung in diesem Bereich vorläufig eingeordnet und tolerant weiter begleitet werden.
Quellen:
- Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung: Ergänzungspassus Sonderzeichen. Beschluss der Rats für deutsche Rechtschreibung vom 14.07.2023 [17.07.2023].
- Geschlechtergerechte Schreibung: Erläuterungen, Begründung und Kriterien. Pressemitteilung des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 15.12.2023 [22.12.1023].
- Erläuterungen und Begründung zum Ergänzungspassus »Sonderzeichen« im Amtlichen Regelwerk für deutsche Rechtschreibung. Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung vom 15. Dezember 2023.