[Aktualisierung: 20. Dezember 2023]
Die deutsche Rechtschreibung ist für den Gebrauch in Schulen und Behörden amtlich geregelt. Eine erste einheitliche Regelung wurde 1901 erreicht, 1996 bzw. 2006 wurde eine teilweise Neuregelung vereinbart.
Die »alte« Rechtschreibung
Die amtliche Rechtschreibung, die vor 1996 bzw. 2006 galt, wird heute meist als »alte« Rechtschreibung bezeichnet.
In ihren Grundzügen wurde diese »Einheitsorthografie« auf der II. Orthografischen Konferenz festgelegt, die vom 17. bis 19. Juni 1901 in Berlin stattfand. Das Protokoll der »Beratungen über die Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung« verzeichnet 27 Teilnehmer (und keine Teilnehmerin). Als Vertreter des preußischen Kultusministeriums nahm der Schuldirektor Konrad Duden teil, der einer der beiden Protokollführer war.
Vorlage für die Konferenz war die preußische Schulorthografie von 1901 (erarbeitet von Wilhelm Wilmanns), die sich auf die Regelwerksvorlage für die I. Orthografische Konferenz von 1876 (erarbeitet von Rudolf von Raumer) stützte. Die Schulorthografien der zweiten Generation (besonders Preußens und Bayerns) hatten den Vereinheitlichungsprozess zwischen den beiden Konferenzen wesentlich bestimmt.
Nach 1901 wurden die Regeln und die Wörterbücher fortlaufend überarbeitet und ergänzt. Die Getrennt- und Zusammenschreibung und die Interpunktion kamen als Teilbereiche hinzu, obwohl die Konferenz von 1901 sie nicht behandelt hatte. Unter den Rechtschreib-Wörterbüchern erschien nur der (nicht amtliche) Duden Rechtschreibung kontinuierlich über den gesamten Zeitraum. Seit den 1950er-Jahren bis 1996 galt er deshalb als maßgeblich in allen Zweifelsfällen.
Die »neue« Rechtschreibung
Nach umfangreichen Abstimmungsprozessen und Kompromissen wurde am 1. Juli 1996 (Wiener Absichtserklärung) die Einführung einer Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vereinbart. Nach weiteren Revisionen (2004, 2006) trat diese »neue« Rechtschreibung 2006 in Kraft, 2009 lief die letzte Übergangsfrist aus.
Das amtliche Regelwerk gilt nun in Schulen und Behörden aller Länder, in denen Deutsch Amts- oder Minderheitensprache ist: in Deutschland, Belgien, Österreich, Bozen-Südtirol, in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.
Das Regelwerk umfasst alle Teilbereiche der Rechtschreibung in 113 Regeln und wird durch ein Wörterverzeichnis mit (nur) etwa 12.000 Einträgen ergänzt. Im Alltag werden daher meist nicht amtliche Wörterbücher genutzt, die größere Teile des Wortschatzes berücksichtigen.
Auf Beschluss der beteiligten Länder vom Dezember 2004 wurde der Rat für deutsche Rechtschreibung (RdR) eingerichtet. Er ist mit der Beobachtung und Weiterentwicklung der deutschen Rechtschreibung beauftragt. Das Gremium berichtet in regelmäßigen Abständen und spricht Empfehlungen für die weitere Regelung aus.
Ressourcen für die aktuelle Rechtschreibung
RdR | Rat für deutsche Rechtschreibung
Die unterschiedlichen Fassungen von Regelwerk und Wörterverzeichnis stellt der Rat für deutsche Rechtschreibung auf seiner Website zum Download (PDF) bereit.
Rat für deutsche Rechtschreibung: Regeln und Wörterverzeichnis
IDS | Institut für deutsche Sprache
Das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) pflegt im Portal »grammis – Grammatisches Informationssystem« eine HTML-Version der aktuellen Regelung:
Deutsche Rechtschreibung – Regeln und Wörterverzeichnis
DWDS | Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache
Das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS) wendet die aktuelle Rechtschreibung auf einen großen Teil des deutschen Wortschatzes an.
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS)
Aus den Einzelartikeln ist jeweils auf die entsprechenden Regeln der amtlichen Rechtschreibung in grammis verlinkt.
Literatur
- Nerius, D. (Hrsg.): Die orthographischen Konferenzen von 1876 und 1901. Documenta Orthografica. Abt. B, Bd. 5. Hildesheim u. a. 2002. (Das 1979 wiederaufgefundene Protokoll der Konferenz von 1901 ist vollständig enthalten.)
- Wiener Erklärung: Gemeinsame Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. Wien 1996. URL: https://www.rechtschreibrat.com/DOX/wiener_erklaerung.pdf [08.02.2021].