[Aktualisierung: 5. Juli 2024]
Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist seit 2004 die maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung. Er gibt das »Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung« (so lautet der Titel seit 2024) heraus und ist mit der Beobachtung und Weiterentwicklung der Rechtschreibung und der Klärung von Zweifelsfällen beauftragt. Inzwischen hat der Rat sich auch mehrfach zu den Formen der geschlechtergerechten Schreibung geäußert.
2016: »typografische Auszeichnungsschreibungen«
Im 3. Bericht (2016) des Rechtschreibrates heißt es:
[…] Verkürzte Paarformen werden aus sprachökonomischen Gründen anstelle der expliziten Formen in allen Textsorten inkl. amtlicher Dokumente verwendet. Dabei kommen neben der Schreibung mit (Schüler/-innen) und ohne Ergänzungsstrich (Schüler/innen) auch u. a. Formen mit Binnen-I (SchülerInnen), Gendergap (Schüler_innen) oder Sternchen (Schüler*innen) vor. Sie stellen typographische Auszeichnungsschreibungen dar. Als solche liegen sie außerhalb der orthographischen Norm und sind daher nicht »falsch« zu nennen. Ihr Ausgangspunkt ist in der Schreibung mit Schräg- und Ergänzungsstrich zu sehen, die das amtliche Regelwerk bei konservativer Auslegung nahelegt (wie z. B. in Schüler/-innen).
(3. Bericht des Rats für deutsche Rechtschreibung (2011–2016) vom 8. Dezember 2016, Seite 23)
2018: »Herausforderung noch ohne Lösung«
Auf seinen Sitzungen im Juni und im November 2018 schätzte der Rechtschreibrat ein, dass die Entwicklung von gendergerechten Schreibungen noch am Anfang stehe. Der Rat werde die Entwicklung weiterhin beobachten, sie solle jedoch »nicht durch vorzeitige Empfehlungen und Festlegungen des Rats für deutsche Rechtschreibung beeinflusst werden« (Pressemitteilung vom 16.11.2018).
2021: »Trend zur Verwendung des Asterisks«
Für die Jahre 2018 bis 2020 stellt der Rat für deutsche Rechtschreibung fest, dass die Frage der geschlechtergerechten Ansprache weiter an Bedeutung gewonnen hat. Bei den verkürzten und bislang nicht normgerechten Schreibungen gebe es einen Trend, das Gendersternchen zur Markierung einer geschlechterübergeifenden Bedeutung zu verwenden. Im Korpus des Rechtschreibrats liege etwa im Beispiel »Bürger« das Sternchen (Bürger*in) gleichauf mit der Doppelform (Bürgerin und Bürger) und dem generischen Maskulinum (Bürger). Eine Aufnahme der verkürzten Formen in das amtliche Regelwerk wird jedoch »zu diesem Zeitpunkt« nicht empfohlen (Pressemitteilung vom 26.03.2021).
2023: »Die Entwicklung […] ist noch nicht abgeschlossen«
Auf seiner Sitzung im Juli 2023 blieb der Rechtschreibrat bei der Feststellung, dass die Entwicklung in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen ist, und ordnete Genderzeichen als Sonderzeichen ein, die nicht zum »Kernbestand der deutschen Rechtschreibung« gehören. Er gab daher weiterhin keine Empfehlung zu den Genderzeichen und wird die Entwicklung weiter beobachten.
Die amtliche Rechtschreibung erhielt 2024 jedoch einen ergänzenden Abschnitt zu Sonderzeichen, die nicht als Gegenstand der Rechtschreibregelung gelten. Neben den relativ jungen Genderzeichen gehören dazu Zeichen mit langer Tradition wie Paragrafzeichen, Prozentzeichen, At-Zeichen usw. (Pressemitteilung vom 14.07.2023)