Die Sprachen der Bundesrepublik

Das Grundgesetz sagt dazu nichts, es ist aber wie alle Gesetze der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache verfasst. Einfache Gesetze legen das Deutsche als Amts- und Gerichtssprache fest.

Für die sorbischen Gebiete ist darüber hinaus das Sorbische als Gerichtssprache anerkannt. In den Bundesländern sind die Sprachen der jeweiligen Minderheiten für den Verkehr mit Behörden zugelassen: die Regionalsprachen Niederdeutsch (Plattdeutsch), Friesisch, Dänisch, Romanes bzw. Sorbisch.

Nach dem Willen der Koalitionäre soll die deutsche Sprache dennoch ins Grundgesetz: »Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.«

Zum Weiterlesen

  • Sprache im Grundgesetz (Wissenschaftliche Dienste 37/2008, hrsg. vom Deutschen Bundestag. PDF) – eine Dokumentation zu den rechtlichen Hintergründen
  • Grundgesetzlich deutsch – Federwerk zum letzten Aufguss derselben Debatte

Nachtrag zur Rechtschreibung

Ist die Sprache »Deutsch« oder »deutsch«? Tante Gu ist irritiert, aber die meisten Quellen haben sich inzwischen zur normgemäßen Großschreibung durchgerungen. Der Duden sagt:

Groß schreibt man das substantivierte Adjektiv im Sinne von »deutsche Sprache« allgemein immer dann, wenn es mit »was?« (»wovon?«, »worin?«) erfragbar ist: Sie sprechen kein Wort Deutsch. Sein Deutsch ist schlecht. Im älteren Deutsch lautet der Text … Wir mussten aus dem Deutschen ins Englische übersetzen. Sie kann / lernt / versteht Deutsch. Er spricht ausgezeichnet Deutsch. Du verstehst wohl kein Deutsch (= willst nicht hören)? Sie hat zwar gerade (wie?) englisch gesprochen, aber ihre Muttersprache ist (was?) Deutsch.
© Duden – Richtiges und gutes Deutsch, 6. Aufl. Mannheim 2007 [CD-ROM]

Marion Kümmel ist Federwerkerin und freie Lektorin. Seit 2001 übernimmt sie Textdienstleistungen für Publikumsverlage, Agenturen, Unternehmen und Autor:innen. Sie redigiert Sachbücher und Fachtexte, wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie Texte aus Unternehmenskommunikation und Werbung. Auf der Website des Lektorats erfahren Sie mehr.

2 Kommentare

  1. Ganz hervorragend dieser Nachtrag zur Rechtschreibung! Diesen sollten sich alle Angestellten durchlesen, die eine Anfrage zu Übersetzungen verschicken. Darin wird nämlich sehr oft falsch gross oder klein geschrieben. Das wirft kein besonders gutes Licht auf die Verfasser, muss man doch an deren Kenntnissen zur deutschen Rechtschreibung zweifeln.

  2. Wann Sprachbezeichnungen groß- bzw. kleingeschrieben ;-) werden, ist ja tatsächlich nicht ganz einfach zu entscheiden. Aber dafür gibt es schließlich Sprachdienstleister.

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