[Aktualisierung: 29. Juli 2024]
Wer beruflich schreibt oder mit Texten arbeitet, kann und muss heute unter verschiedenen Strategien für die Bezeichnung von Personen wählen. Was spricht für/gegen das sogenannte generische Maskulinum? Soll gendersensibel geschrieben werden? In welcher Form?
Neben genderneutralen Bezeichnungen (Fachleute, Textprofis, Führungspersonen, Lehrende) werden häufig sogenannte Paarformen (Teilnehmerinnen und Teilnehmer) sowie Kurzformen mit Gendermarkierung (Teilnehmer*innen, Teilnehmer:innen) genutzt.
Zu den Zweifelsfällen der deutschen Rechtschreibung gehört die Frage, wie die Kurzformen geschrieben werden können, ohne gegen Rechtschreibregeln zu verstoßen.
- Kurzformen im Schreibgebrauch
- Was sagt der Rechtschreibrat?
- Das sagt die amtliche Rechtschreibung
- Schreibpraxis: Sie haben die Wahl
1. Kurzformen im Schreibgebrauch
Im Schreibgebrauch finden sich diese Varianten für Paarformen:
- Langform: die Schreiber und Schreiberinnen, Schreiber/Schreiberinnen
- Schrägstrich und Ergänzungsstrich: die Schreiber/-innen
- Schrägstrich ohne Ergänzungsstrich: die Schreiber/innen
- Binnen-I: die SchreiberInnen
Etwa seit 2015 kommen in der Sprachpraxis mehr und mehr Formen hinzu, die eine geschlechterübergreifende Bedeutung jenseits des binären Mann/Frau-Modells markieren. Dazu gehören zum Beispiel:
- Gendersternchen: die Schreiber*innen
- Doppelpunkt: die Schreiber:innen
- Gendergap (Unterstrich): die Schreiber_innen
2. Was sagt der Rechtschreibrat?
Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist seit 2004 die maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung. Er gibt das »Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung« (so lautet der Titel seit 2024) heraus und ist mit der Beobachtung und Weiterentwicklung der Rechtschreibung und der Klärung von Zweifelsfällen beauftragt. Seit 2016 hat der Rat sich auch mehrfach zu den Formen der geschlechtergerechten Schreibung geäußert (ausführlich unter: Chronologie …).
Auf seiner Sitzung im Juli 2023 wiederholte der Rechtschreibrat die bisherige Einschätzung, dass die Entwicklung in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen ist. Er ordnet Genderzeichen zudem als Sonderzeichen ein, die nicht zum »Kernbestand der deutschen Rechtschreibung« gehören. Neben den relativ jungen Genderzeichen gehören dazu Zeichen mit langer Tradition wie Paragrafzeichen, Prozentzeichen, At-Zeichen usw.
Der Rechtschreibrat gibt weiterhin keine Empfehlung zu den Genderzeichen und wird die Entwicklung weiter beobachten.
3. Das sagt die amtliche Rechtschreibung
Die amtliche Rechtschreibung führt im Abschnitt Zeichensetzung die Schreibung mit Schrägstrich und Ergänzungsstrich auf:
Der Schrägstrich zeigt die Zusammengehörigkeit sprachlicher Ausdrücke an.
(1) […] Wortteile: Krankenpfleger/-in, die Schüler/-innen der Realschule, das Angebot der Unternehmer/-innen
(Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung. Mannheim 2024, § 83)
Der Schrägstrich soll nur gesetzt werden, wenn gekürztes und ungekürztes Wort formgleich sind. Regelkonform ist also: die Schüler/-innen (weil: die Schüler und Schülerinnen). Als nicht regelkonform gilt: den Schüler/-innen (weil: den Schülern und Schülerinnen), die Ärzt/-innen (weil: die Ärzte und Ärztinnen). Im Schreibgebrauch werden diese Formen häufig toleriert.
Der Abschnitt Zeichensetzung erhielt auf Vorschlag des Rechtschreibrates einen Ergänzungspassus »Sonderzeichen«. Die Genderzeichen sind im Regelwerk weiterhin nicht beschrieben.
4. Schreibpraxis: Sie haben die Wahl
Als amtliche und in jedem Fall normgemäße Schreibung für Paarformen ist (neben der Vollform mit und) die Schreibung mit Schrägstrich und Ergänzungsstrich anzusehen. Sie ist die neutrale oder unauffällige Grundform, die mit breiter Akzeptanz in der Sprachgemeinschaft rechnen kann.
Aber: Gendersensible Formulierungen und Schreibungen sind nicht in erster Linie eine Frage der Rechtschreibung, sie stehen für inhaltliche Positionierungen und stilistische Entscheidungen. In beruflichen Zusammenhängen können sie auch gesetzlich (nach AGG) geboten sein, etwa in Stellenausschreibungen.
Schreibende werden also weiterhin unter den genannten graphostilistischen Varianten wählen oder neue entwickeln – in Abhängigkeit von Textsorte, Aussageabsicht und Leserschaft. Dazu ist keine Empfehlung des Rechtschreibrates notwendig – und nicht einmal wünschenswert.
Inzwischen gibt es eine Reihe nützlicher Ratgeber mit Entscheidungshilfen und Beispielen für die Umsetzung einer gendersensiblen Formulierung und Schreibung (Links unter: Gendern mit Stil). Im Lektorat berate ich Sie gern zu konkreten Lösungen für Ihre Texte.
Zum Weiterlesen:
- Die amtliche Rechtschreibung
- Themenseite: Gendern mit Stil
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