Paragrafzeichen, Prozentzeichen, Euro- und andere Währungszeichen können Teil von Zusammensetzungen werden. Welche Schreibungen sind möglich? #
Sonderzeichen (Begriffszeichen, Wortvertreter) wie das Paragrafzeichen, das Prozentzeichen sowie das Euro- und andere Währungszeichen können die ausgeschriebenen Wortformen unter bestimmten Bedingungen vertreten. Sie werden traditionell nicht als Teil der Rechtschreibung angesehen.
Nach den Regeln für den Schriftsatz wird das Paragrafzeichen nur in Verbindung mit Paragrafennummern in Ziffernschreibweise verwendet, das Prozentzeichen und die Währungszeichen nur in Verbindung mit Beträgen in Ziffernschreibweise. Auch für die Abstände vor/nach den Sonderzeichen gelten jeweils typografische Regeln.
In Zusammensetzungen mit oder ohne Abstand?
Eine besondere Klippe entsteht, wenn Fügungen aus Sonderzeichen und Ziffern Teil einer Zusammensetzung werden. Wir schreiben zum Beispiel als Wortgruppe: fünf Prozent, 5 Prozent (mit geschütztem Leerzeichen) oder 5 % (mit kleinem Festabstand bzw. geschütztem Leerzeichen).
In der Zusammensetzung wird daraus:
- Fünfprozenthürde
- Fünf-Prozent-Hürde
- 5-Prozent-Hürde
- aber: 5 %-Hürde (typografischer Usus) oder 5%-Hürde
- im Schreibgebrauch auch: 5-%-Hürde
In Zusammensetzungen besser mit Bindestrich?
Der aktuelle Duden Rechtschreibung (29. Auflage, Berlin 2024) schlägt nun vor, analog zur Buchstabenschreibung auch beim Sonderzeichen den Bindestrich zu setzen. Im Abschnitt »Die formale Gestaltung von Texten« findet sich statt 5 %-Hürde (2017, mit Abstand) bzw. 5%-Klausel (2020, ohne Abstand) nun: 5-%-Klausel (2024, mit Bindestrich). Im Wörterverzeichnis kommen dazu:
- 1-€-Münze (neben Eineuromünze, Ein-Euro-Münze)
- 5-%-Hürde (neben Fünf-Prozent-Hürde, Fünfprozenthürde, 5-Prozent-Hürde)
- §-5-Schein (Amtssprache für Wohnberechtigungsschein, unter Paragraf)
- 2-%-Ziel (neben Zwei-Prozent-Ziel, Zweiprozentziel, 2-Prozent-Ziel)
Zwischen Ziffer und Sonderzeichen sollte ein geschützter Bindstrich verwendet werden, um einen Zeilenwechsel an dieser Stelle zu unterbinden.
Entscheidungen im Einzelfall treffen
Nötig sind die Fügungen aus Ziffern, Sonderzeichen und Buchstaben nur selten. In vielen Fällen und besonders im Fließtext ist die ausgeschriebene Variante oder die Schreibung mit Ziffern und Buchstaben die besser lesbare Form. Je nach Text entscheide ich im Lektorat etwa so:
1. Oft und vor allem bei ungewöhnlichen Fügungen ist die Wortgruppe eine gute Wahl: die Streichung von § 218 StGB, eine Steigerung um 10 Prozent, ein Jubiläumsrabatt von 15 Prozent.
2. Wenn eine gut verständliche Zusammensetzung dieser Art im Fließtext verwendet werden soll, bevorzuge ich meist eine Schreibung ohne Sonderzeichen: die Null-Promille-Regel, das Zwei-Grad-Ziel der Vereinten Nationen.
3. Nur bei geläufigen Zusammensetzungen, in hervorgehobener Position (Plakat, Überschrift usw.), bei Platzmangel oder auf Kundenwunsch wähle ich eine Schreibung mit Ziffern und Sonderzeichen.
Für diesen Fall stehen nun vorerst drei Varianten (mit Bindestrich, mit Festabstand/Schmal-Leerzeichen, kompress) zur Verfügung:
- 1-%-Regelung | 1 %-Regelung | 1%-Regelung (nach § 6 EStG)
- 5-€-Gedenkmünze | 5 €-Gedenkmünze | 5€-Gedenkmünze
- §-218-Reform | § 218-Reform | §218-Reform
- 2-€-Münze | 2 €-Münze | 2€-Münze
- 2-%-Ziel | 2 %-Ziel | 2%-Ziel
Der Schreibgebrauch schwankt zwischen allen Varianten. Langfristig wird er sich vermutlich (?) weiter in Richtung Bindestrichschreibung entwickeln. Das ist eine Vereinfachung, weil es der Schreibung der Vollform entspricht und die Regel für Zusammensetzungen mit Wortgruppen auf diese Sonderfälle überträgt.
Welche Variante bevorzugen Sie? Ich freue mich über Ergänzungen und Kommentare.