[Aktualisierung: 24. April 2020]
Firmen und Behörden verwenden für ihre Geschäftsbriefe in der Regel Briefpapier, das in einem Grafikprogramm gestaltet wurde und die wichtigsten Anordnungsregeln der DIN 5008 (früher DIN 676) für die Gestaltung von Briefbögen berücksichtigt. Diese Vordrucke werden dann nach DIN 5008 beschriftet.
Privatpersonen können, zum Beispiel für Bewerbungen oder andere Briefe an Firmen und Behörden, einfach weißes Briefpapier nutzen. Damit die Briefe dennoch einen guten Eindruck machen, kann man sich an den »Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung« (DIN 5008, aktuelle Fassung vom März 2020) orientieren. Die DIN 5008 wird vom Deutschen Institut für Normung (DIN) herausgegeben und spricht Empfehlungen für die Text- und besonders Briefgestaltung in Deutschland aus.
Eine einfache Zeilenzählvorlage (siehe Abbildung) mit Erläuterungen für die Gestaltung des Briefbogens können Sie als PDF herunterladen unter:
Diese Form entspricht der DIN 5008 auch in der aktuellen Ausgabe von 2020. Sie können den privaten Briefbogen jedoch in Anlehnung an den Geschäftsbrief auch individueller gestalten. Wenn Sie also einen Schritt weiter gehen und eine ansprechende Dokumentvorlage für Ihre Briefe anlegen wollen, finden Sie auf federwerk.de eine Anleitung unter:
Die DIN-gemäße Anordnung der Briefbestandteile sieht nicht nur professionell aus. Sie erleichtert es Lesenden auch, Informationen schnell am gewohnten Platz zu finden, und erspart umständliche Origami-Faltungen, um den Brief im genormten Fensterbriefumschlag unterzubringen.
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- Themenseite: DIN 5008 mit weiteren Links auf federwerk.de
[Dieser Beitrag wurde im Februar 2010 auf marionkuemmel.de erstmals veröffentlicht. Hier ist er für die aktuelle DIN 5008 vom März 2020 überarbeitet.]
Wohltuend, endlich einmal ein DIN-gerechtes Beispiel vorzufinden. Es existieren ja im Internet, aber auch in versch. Deutsch-Lehrbüchern eine Unmenge an fehlerhaften Texten. Ich hoffe, dass Sie durch Ihre Vorträge und Seminare für die Verbreitung des Richtigen sorgen. Viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Blichmann
Hallo, Frau Blichmann,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Ja, leider wird im Web oft über die DIN 5008 geschrieben, ohne das Original in der aktuelle Ausgabe zu benutzen. Andererseits ist die DIN 5008 eine Empfehlung, sie ist nur für Schulen und Auszubildende verbindlich. Firmen können sich für andere Regelungen entscheiden und tun das auch oft. Hier gilt frei nach Ogilvy: Bevor man eine Regel bricht, sollte man sie kennen und die Konsequenzen bedenken.
Bei der Redaktion von Sachbüchern und Lehrbüchern fällt mir neben Fehlern immer wieder auf, dass eigene Empfehlungen ausgesprochen werden, ohne sie als solche zu kennzeichnen. Selbst im renommierten Duden stehen Empfehlungen der Duden-Redaktion ohne klare Abgrenzung neben DIN-Regeln.
Mit freundlichen Grüßen von der Ostsee
Marion Kümmel