Eigennamen und Rechtschreibung

Die Möwen können wir ruhig alle Emma nennen. Aber sonst ist man mit Eigennamen besser eigen. Manche Person legt Wert auf eine bestimmte Aussprache. Und auch bei der Schreibung kommt’s drauf an: Meyer mit Ypsilon? Schmidt mit Dete? Die falsche Schreibung kann im Zweifel ein K.-o.-Kriterium für einen Text sein.

  1. Grundsätze der Schreibung von Eigennamen
  2. Buchstabe für Buchstabe
  3. Schreibungen mit Bindestrich
  4. Groß- und Kleinschreibung

1. Grundsätze der Schreibung von Eigennamen

Bei Eigennamen haben die Rechtschreibregeln eher den Charakter von Faustregeln: Sie gelten häufig, aber mit vielen Ausnahmen. Das betrifft Namen von Institutionen, Vereinigungen, Firmen, Produkten und Marken ebenso wie Titel von Zeitungen und Zeitschriften oder Fernsehsendungen, geografische Namen oder Namen von Straßen oder Plätzen.

In der »Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung« (PDF) von 2006 finden sich daher wiederholt ergänzende Hinweise wie dieser:

Für Eigennamen (Vornamen, Familiennamen, geografische Eigennamen und dergleichen) gelten im Allgemeinen amtliche Schreibungen. Diese entsprechen nicht immer den folgenden Regeln.

(In: Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung, A Laut-Buchstaben-Zuordnungen, Vorbemerkungen, 3.2)

Für die hier gemeinten »amtlichen Schreibungen« ist nicht die amtliche Rechtschreibung (und auch nicht der Duden oder ein anderes Wörterbuch) zuständig, sondern:

  • Amtliche Einträge für Personennamen enthalten die örtlichen Personenregister (bis 2008 Personenstandsbücher) beim Standesamt, die sogar amtlichen Hör- und Tippfehlern Gültigkeit verleihen.
  • Amtlich sind Firmen- und Markennamen, wenn sie ins Handelsregister bzw. ins Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingetragen sind.
  • Für die Standardisierung geografischer Namen ist im deutschsprachigen Raum der Ständige Ausschuss für Geographische Namen (StAGN) zuständig.

Für alle, die beruflich schreiben, korrigieren oder lektorieren, heißt das: Da Rechtscheibregeln für Eigennamen nur bedingt gelten, sind sie in jedem einzelnen Fall zu prüfen.

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2. Eigennamen: Buchstabe für Buchstabe

Eigennamen bewahren häufig alte Laut-Buchstaben-Beziehungen, z. B. in Schreibungen mit th, c und y (Theodor, Thalbach, Clausthal, Bayern), die 1901 in deutschen Wörtern abgeschafft wurden. Sie konservieren auch noch ältere Schreibungen (Lohff, Rhein, Wieck, Woldegk, Loids, Ueckermünde).

Das ist eine Konvention, die auch im deutschen Sprachraum nicht immer galt. Als in der Goethezeit die heutigen Umlautbuchstaben ä, ö, ü die bisherigen ae, oe, ue bzw. die Varianten mit dem darübergesetzten e langsam ersetzten, schrieb man zum Teil auch Göthe. Auf der anderen Seite verteidigte der Vater der Germanistik Jacob Grimm das c in seinem Vornamen, das er in deutschen Wörtern für überflüssig hielt.

Da die Eigennamen heute ihren eigenen Festlegungen folgen, sind sie von Regeländerungen und Reformen in der Rechtschreibung nicht betroffen. Die Litfaßsäule behält ihr Eszett, weil Litfaß ein Personenname ist. Der Darß und die Gemeinde Schorssow schreiben sich weiterhin so eigenwillig.

Mancherorts hat man bei schwankendem Schreibgebrauch die regelgemäße Schreibung vorgezogen: Im Jahr 2003 hat das Schiffbau- und Schifffahrtsmuseum Rostock einen Umzug genutzt, um seinem Namen ein weiteres f hinzuzufügen und die Diskussion um Rechtschreibung und Namensrecht zu beenden. Die Stadt Saßnitz hat sich 1993 (d. h. vor der Reform) für die Variante Sassnitz entschieden, die der neuen S-Schreibung (zufällig?) entspricht.

Aber auch das Gegenteil ist möglich: Das Ostseebad Thießow hat 1995 seine Schreibung sogar gegen alte und neue Regeln zu Thiessow geändert. Man gönnt sich ja sonst nichts.

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3. Schreibungen mit Bindestrich

Für Eigennamen gelten die Rechtschreibregeln nur, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes festgeschrieben ist. Häufig ist das inzwischen auch in der Getrennt- und Zusammenschreibung und besonders beim Bindestrichgebrauch der Fall.

[…] Die Schreibung mit Bindestrich bei Eigennamen entspricht nicht immer den folgenden Regeln, so dass nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Zusammensetzungen aus Eigennamen und Substantiv zur Benennung von Schulen, Universitäten, Betrieben, Firmen und ähnlichen Institutionen werden so geschrieben, wie sie amtlich festgelegt sind.

(In: Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung, C Schreibung mit Bindestrich, Vorbemerkungen, 2)

Nach den »Faustregeln« (§§ 46–52 des Regelwerkes) schreibt man: Eva-Maria, Herr Müller-Lüdenscheidt, Graal-Müritz, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Thomas-Müntzer-Platz, Ingeborg-Bachmann-Preis.

Daneben gelten die amtlichen Einträge mit abweichenden Bindestrich­schreibungen, zum Beispiel: Robert Koch-Institut, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (seit 2008 bevorzugt: Goethe-Universität Frankfurt am Main), Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Hierher gehören auch die Schreibungen ganz ohne Bindestriche wie in den Ortsnamen Kirch Rosin, Raben Steinfeld. Bereits seit einigen Jahrzehnten werden sie immer häufiger: Störtebeker Festspiele Ralswiek, Meyer Werft GmbH. Fast alle Verlage schreiben sich so: Suhrkamp Verlag, Wallstein Verlag; auch der Aufbau-Verlag wurde inzwischen zum Aufbau Verlag. Der Dudenverlag schreibt sich auch nach seinem Umzug nach Berlin zusammen.

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4. Groß- und Kleinschreibung

Die Faustregel: Das erste Wort eines Eigennamens wird immer, alle weiteren Bestandteile mit Ausnahme von Artikeln, Präpositionen und Konjunktionen großgeschrieben: Carl von Ossietzky, Unter den Linden, Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren.

E2: In einigen der oben genannten Namengruppen kann die Schreibung im Einzelfall abweichend festgelegt sein […]

(In: Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung, D Groß- und Kleinschreibung, 2.3 Eigennamen …, E2)

Auch hier gilt es also, im Zweifelsfalle die genaue Schreibung zu recherchieren: Das Spektrum reicht von Kleinschreibung (taz, konkret, heute) über Binnengroßschreibungen (EuroSpeedway Lausitz, OstseeJazz) bis zu Versalschreibungen (AIDA Cruises).

Mitunter werden Moden bis über die Schmerzgrenze strapaziert, ohne dass dies einen Vorteil für die Lesbarkeit, grafische Gestaltung oder wenigstens für die Werbung hat. Das führt zu Schreibungen wie: NaturErlebnisZentrum Müritzeum, DanGastQuellbad in Dangast, NaturThermeTemplin …

Im Zweifel orientieren Sie sich am besten daran, wie der Namensträger selbst schreibt. Gibt es auch dort Unentschiedenheit, wurde mal wieder bei Textgestaltung und Lektorat gespart.

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PS: Im Lektorat für Unternehmenskommunikation und Werbung achte ich auf die konsistente Beachtung Ihrer Hausregeln und unterstütze Sie bei der Erarbeitung von Leitfäden für die Unternehmenssprache (Corporate Wording, Corporate Language).


Zum Weiterlesen:

[Dieser Beitrag ist die Zusammenfassung und Aktualisierung einer Artikelserie, die 2008 auf Federwerk.de erschien.]

Marion Kümmel ist Federwerkerin und freie Lektorin. Seit 2001 übernimmt sie Textdienstleistungen für Publikumsverlage, Agenturen, Unternehmen und Autor:innen. Sie redigiert Sachbücher und Fachtexte, wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie Texte aus Unternehmenskommunikation und Werbung. Auf der Website des Lektorats erfahren Sie mehr.

12 Kommentare

  1. In allen PA werden die Vor-und Familiennamen verstümmelt, nämlich nur in Großbuchstaben geschrieben. Das ärgert mich. Wie kann ich mich dagegen wehren?

    1. Der Satz in Großbuchstaben (Versalien) ist eine Art der Hervorhebung (Auszeichnung). Darüber entscheidet der Herausgeber eines Dokumentes – ebenso wie über den Wechsel von Schriftart, Schriftgröße, Schriftschnitt, Schriftfarbe und andere Hervorhebungsarten.

  2. Ist folgende Rechtschreibung richtig?
    „Ich studierte an der Westfälische Hochschule in …“

    Danke für Ihre Hilfe.

  3. Hallo, Frau Wende,

    die Rechtschreibung (Großschreibung) ist richtig. Aber Eigennamen müssen auch dekliniert werden, grammatisch richtig ist also der Dativ: Ich studierte an der Westfälischen Hochschule.

    Viele Grüße
    MK

  4. Eine Frage habe ich:

    Können Personennamen im Druck eigentlich mit gutem Gewissen getrennt werden? Ich finde dazu keine gültigen Regeln … Eine Trennung des Namens erscheint mir irgendwie „ungehörig“, und außerdem irritiert es (mich), wenn es heißt: „Goe-the“.

    Wie macht mans richtig? Danke für eine Antwort!

  5. Eine verbindliche Regel gibt es für die Trennung von Personnennamen nicht (mehr). Traditionell hat man sie im Schriftsatz vermieden. Bei zweisilbigen Namen wie Goethe ist das meist gut möglich, ohne neue Probleme (Löcher im Satz) zu verursachen. In kurzen Texten (Plakate, Überschriften, Marginalien u. Ä.) würde ich die Trennung immer unterlassen. In Texten mit vielen Personnennamen (wissenschaftliche Texte, Ausstellungskataloge, Biografien) ist das nicht immer möglich.

    Hilft Ihnen das weiter?

  6. Wie verhält es sich mit der ss/ß Regelung bei Eigennamen. Bleibt Schloß Britz oder Schloss Britz? Wenn ß bleibt, muss es aber das Schloss in Britz heißen? Danke.

  7. Hallo, Frau Raasch,

    auch hier gilt: Die Schreibung von Eigennamen richtet sich nur bedingt nach Rechtschreibregeln. Am besten orientiert man sich daran, wie die Träger des Namens selbst schreiben. Auf der Website schlossbritz.de finden sich: Schloss Britz, Schlosspark Britz, Schlosspark & Gutshof Britz, Kulturstiftung Schloss Britz. Offenbar hat man sich hier entschieden, den Regeln der Rechtschreibung auch für die Eigennamen zu folgen. Nur der Verein »Freunde und Förderer Schloß Britz e. V.« hält an der alten Schreibung fest. Ob das nötig und sinnvoll ist, müsste man mit den Trägern abstimmen. Die Fügung Schloss in Britz ist in jedem Fall kein Eigenname und schreibt sich mit Doppel-s.

    Generell gilt: Viele Eigennamen wurden nach 1996 erst mal in der alten Schreibung fortgeführt, inzwischen aber häufig angepasst. Beispiele: Schloss Neuschwanstein, Schloss Sanssouci, Jagdschloss Granitz, Schweriner Schloss (bei der Schloßstraße in Schwerin ist man noch nicht so weit).

  8. Hallo Frau Kümmel,

    in der Schule meines Kindes schreibt ein Vater eins seiner Kinder immer komplett mit Kleinbuchstaben (das andere nicht), also auch den Anfangsbuchstaben: „Ich wollte Bescheid sagen, dass Jalta und idris heute nicht zur Bastelstunde kommen.“ (Das sind jetzt Fantasienamen, die echten sind aber ähnlich außergewöhnlich. ) idris ist also immer klein geschrieben. Mich würde interessieren, ob es so eine Regelung gibt, dass man einen Namen grundsätzlich immer mit kleinem Anfangsbuchstaben schreiben kann, auch amtlich.
    Im Netz habe ich bisher dazu nichts gefunden.
    Danke und herzliche Grüße!

    1. Hallo, Kordelia,

      für Personennamen, die im Personenregister in Deutschland eingetragen sind, gibt es eine solche Regel nicht. Hier werden nur manche Namenszusätze (z. B. von) kleingeschrieben.

      Haben Sie den Vater einfach mal gefragt, warum er so schreibt?

      Häufig tritt die Kleinschreibung jedoch bei Namen von Marken oder Unternehmen auf, auch wenn das wenig sinnvoll scheint.

      Viele Grüße
      MK

  9. Hallo, Frau Kümmel,

    mit einem Bekannten streite ich über die Schreibung unseres Stammlokals, des Gasthofs Zur Post (meine Schreibweise). Ich bin der Meinung, dass der Eigenname erst bei „Zur Post“ beginnt und daher das „Zur“ großgeschrieben werden muss. Er sagt, dass auch „Gasthof“ zum Namen gehört und schreibt daher „zur“ klein.

    Wie ist Ihre Meinung?

    Viele Grüße

    1. Hallo, Frau Patt,

      auch hier gilt: Die Entscheidung liegt beim Träger des Eigennamens. Es gibt keine verbindliche Regel und daher ist beides möglich: Gasthof »Zur Post« oder »Gasthof zur Post« (die Anführungszeichen müssen in beiden Fällen nicht stehen).

      Wenn Sie eine Suchmaschine fragen, finden Sie beide Varianten. Sie können sich also nur danach richten, wie die Betreiber Ihres Stammlokals selbst schreiben (am Gebäude, auf Speisekarte, Website usw.).

      Viele Grüße
      MK

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