»Schwere« Satzfehler und ihre Korrektur

Aus dem Bleisatz stammen zwei wichtige Regeln für den Seiten- bzw. Spaltenumbruch:

  1. Die letzte (meist kürzere) Zeile eines Absatzes darf nicht am Anfang einer Seite oder Spalte stehen, da sie den Satzspiegel stört.
  2. Die erste Zeile eines Absatzes (die oft mit einem Einzug beginnt) oder eine Überschrift darf nicht am Ende einer Seite oder Spalte stehen.

Der »Duden Satz und Korrektur« (Mannheim 2003, S. 228) nennt Verstöße dagegen »besonders schwere Satzfehler«. Während die erste Regel im professionellen Satz stets befolgt werden sollte, wendet man die zweite nur bei Überschriften noch grundsätzlich an, bei Absätzen wird der Verstoß oft toleriert.

In Satzprogrammen hilft heute die »Absatzkontrolle« dabei, die Regeln einzuhalten; sogar Textverarbeitungen verfügen inzwischen über diese Funktion. Tritt ein Fehler dennoch auf, ergeben sich zwei Fragen: Wie benennt man ihn? Von wem bzw. mit welchen Mitteln wird er behoben?

Die Fachbegriffe

In Nachschlagewerken werden meist die traditionellen Bezeichnungen verwendet und die »politisch korrekten«, aber weniger üblichen Varianten erwähnt; zum Beispiel bei Wolfgang Beinert:

»Hurenkind«, Witwe

»[…] Letzte Zeile eines Absatzes, die fehlerhaft alleine am Anfang einer neuen Kolumne, also am Anfang einer neuen Seite steht. Heute als Witwe bezeichnet.« (aus: Typolexikon)

»Schusterjunge«, Waise

»[…] für einen fehlerhaften Umbruch am Ende einer Kolumne oder Satzspalte; erste Zeile (oder Headline) eines neuen Absatzes oder Kapitels, welche irrtümlich als einzelne Zeile (oder als verbundlose Headline) am Ende der vorausgehenden Kolumne steht. Heute als Waisenkind bzw. im südlichen Sprachraum auch als Findelkind bezeichnet.« (aus: Typolexikon)

Die Satzkorrektur

Wird ein solcher Satzfehler bemerkt, steht im Umbruch beim »Hurenkind«: »1 Zeile einbringen«, beim »Schusterjungen«: »1 Zeile austreiben«. Für die Korrektur gibt es 2 Möglichkeiten:

  • Der Lektor/Korrektor macht einen Vorschlag, um den Text entsprechend zu kürzen bzw. zu längen (im Sachbuch heute üblich) oder
  • der Setzer löst das Problem typografisch, indem er Laufweite, Durchschuss und/oder Zeilenumbruch anpasst.

Martin Z. Schröder erklärt es im Blog seiner Druckerey so (Hervorhebung von mir):

Oft kommt aus einer Setzerei eine Buchseite mit unschöner kurzer Ausgangszeile am Kopf einer Buchseite (Fachbegriff für diesen typografischen Fehler: Hurenkind) an den Verlag mit dem Vermerk: »Bitte 1 Zeile einbringen!« Dies darf nicht Aufgabe von Autor oder Lektor sein, typografische Probleme sind immer typografisch zu lösen. Das Textwerk, also der Text als Kunstwerk, ist tabu, auch wenn der Autor seinen Text ändern könnte. (Tote Autoren können das ohnehin nicht.) Der Autor müßte ihn ja, wenn er diese Haltung zu seinem Werk einnimmt, für eine Taschenbuchausgabe ggf. wieder ändern. Und von einem Schriftsteller darf man erwarten, daß er nach Abschluß seiner Arbeit kein Komma mehr ändern möchte. Zumal nicht für ein typografisches Problem.

Jan Tschichold schlägt vor, sehr kurze Ausgangszeilen an die Kolumne anzufügen und über den Satzspiegel hinausgehen zu lassen, wenn der optische Zeilenabstand zur Seitenzahl unberührt bleibt. Mir erscheint der Vorschlag sehr vernünftig, weshalb er in die Satzanweisung eingeflossen ist.

Abbildungen finden sich im Artikel, in dem es eigentlich um Ein Buch namens Zimbo von Max Goldt geht, das gerade erschienen ist.

Marion Kümmel ist Federwerkerin und freie Lektorin. Seit 2001 übernimmt sie Textdienstleistungen für Publikumsverlage, Agenturen, Unternehmen und Autor:innen. Sie redigiert Sachbücher und Fachtexte, wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie Texte aus Unternehmenskommunikation und Werbung. Auf der Website des Lektorats erfahren Sie mehr.

2 Kommentare

  1. Moin! Ich habe eine Frage:
    Wenn ich einen unglücklichen Satz habe (Block oder Flatter), bei dem das letzte Wort getrennt wird, z.B.
    dann ging der Mann nach Hau-
    se.

    Oder wenn das letzte Wort in der letzten Zeile sehr kurz ist, z.B.
    So beschlossen wir
    es.

    Ist das ja weder Schusterjunge noch Hurenkind. Gibt es daür auch einen Namen?
    Gruß aus Braunschweig!

  2. Hallo, Herr Bosse,

    einen eigenen Begriff kenne ich dafür nicht. Ein Wort mit nur zwei Buchstaben sollte aber nicht allein in der Ausgangszeile eines Absatzes stehen, ein Wortteil aus zwei Buchstaben nie (auch nicht innerhalb eines Absatzes) abgetrennt werden. Beide Fälle gehören zu den sog. Ästhetikkorrekturen. Bei Auftragskorrekturen wird jeweils vereinbart, welche dieser Regeln eingehalten werden sollen.

    Grüße von der Ostsee
    MK

Schreiben Sie einen Kommentar zu Ralf Peter Bosse Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert